AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – schickschön GmbH & Co. KG, Dresden
Stand: 01.05.2022
§ 1 Allgemein
1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Basis sämtlicher Angebote und Verträge der schickschön GmbH & Co. KG als Vermieter und Verkäufer dar. Dies gilt sowohl für jetzige als auch zukünftige Vereinbarungen.
2) Alle Abweichungen davon bedürfen der Schriftform und einer schriftlich zum Ausdruck gebrachten Bestätigung. Sie bleiben auch bei etwaigen Gegenteilen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters/Käufers/Lieferanten unberührt.
3) Die von schickschön / vom Vermieter / Verkäufer erstellten Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Mieter/Käufer die Auftragsbestätigung bzw. das Gerät vorliegt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand des Vertrages sind alle in der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte. Anstelle der genannten Geräte können auch funktionsgleiche Geräte geliefert werden.
2) Veränderungen in Bezug auf technischen Daten, Formen, Farben, und / oder Gewicht sind zulässig, soweit die wesentlichen Eigenschaften der bestellten Leistung nicht verändert werden und die Änderungen dem Mieter als zumutbar betrachtet werden können.
§ 3 Mietzeitraum
1) Zählintervalle sind Tage bzw. Wochen. Beginn und Ende des Mietzeitraumes werden durch den Auftrag festgelegt. Bei fehlenden Regelungen beginnt der Zeitraum bei Eintreffen der Geräte beim Kunden und endet bei der Rückgabe an den Vermieter. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angebrochene Tag vollumfänglich berechnet.
2) An-/Rücklieferungen können nur in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 9.00-18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, es ist schriftlich ein anderer Termin vereinbart worden.
§ 4 Mietpreis
1) Für jede Geschäftsbeziehung gilt eine eigene Preisvereinbarung.
2) Der im Auftrag angegebene Mietpreis ist verbindlich. Sollte dieser nicht enthalten sein, ist der entsprechend gültige Preis der Mietpreisliste anzuwenden.
3) Die jeweils gültige Preisliste kann ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
4) Bei Rücktritt aus einer Geschäftsbeziehung können Rücktrittskosten geltend gemacht werden. Diese sind von Aufbaubeginn bzw. vereinbarten Liefertermin aus wie folgt:
Bis zu 31 Tage davor – 25% der Netto-Auftragssumme des Vertragswertes. Bis zu 21 Tage davor – 50% der Netto-Auftragssumme des Vertragswertes. Bis zu 14 Tage davor – 75 % der Netto-Auftragssumme des Vertragswertes. Bis zu 7 Tage davor – 100 % der Netto-Auftragssumme des Vertragswertes. Abweichende Vereinbarungen davon bedürfen der schriftlichen Form.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1) Der Mietpreis ist mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Bei längeren Mietzeiträumen (größer 1 Monat) ist der Mietpreis monatlich im Voraus zu entrichten. Ab einem Auftragswert von 2.500,00€ zzgl. gültiger Mehrwertsteuer kann bis zu 100 % des Auftragswertes als Vorauszahlung verlangt werden.
2) Bei Erstkunden bzw. -geschäften wird eine Vorkasse von 100% verlangt. Abweichende Vereinbarungen davon bedürfen der schriftlichen Form.
3) Zahlungswährung ist Euro, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und andere Bezahlungsarten müssen nicht entgegengenommen werden.
4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter / Verkäufer / schickschön vor, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Dies geschieht unabhängig von etwaigen weiteren Verzugsschäden.
5) Bei berechtigtem Interesse kann der Vermieter eine Kaution bis in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes verlangen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes, unter der Voraussetzung, dass der Gegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand ist, sowie der Mietpreis einschließlich eventueller Nutzungsentschädigungen beglichen wurde. Stehen Rückzahlungsansprüche aus, können diese mit der Kaution verrechnet werden.
6) Etwaige rechtskräftige oder unbestrittene Gegenansprüche und Leistungsverweigerungen/ Zurückbehaltungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
7) Bei Zahlungsrückständen oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters können eingeräumte Zahlungsziele widerrufen werden.
8) Spätestens vor Auftragserteilung muss dem Vermieter der umsatzsteuerrechtliche Status für die Rechnungslegung vorliegen. Bei Verträgen im Raum der Europäischen Union kann unter der Voraussetzung des Vorliegens einer gültigen VAT-Nr. eine umsatzsteuerfreie Rechnung erstellt werden. Bei Kunden im außereuropäischen Raum und außerhalb der EU muss ein im jeweiligen Land gültiger Nachweis der Unternehmerschaft beigebracht werden.
§ 6 Lieferung
1) Bei nicht fristgemäßer Anlieferung hat der Lieferant schickschön eine angemessene Nachfrist zu setzen.
2) Für alle Fälle höherer Gewalt sowie Aussperrungen, Streik, Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen halten wir uns das Recht vor, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies geschieht, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat. Gleiches gilt für alle Umstände, die die Durchführung des Geschäftes unwirtschaftlich machen.
3) Bei Verzögerungen auf Mieterseite behält sich schickschön vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist über den Auftragsgegenstand anderweitig zu verfügen.
§ 7 Haftung
1) Für eine Versicherung des Auftragsgegenstandes hat der Mieter zu sorgen. Die Versicherung für die Mietsachen ist auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet während der Ausleihdauer für eventuell auftretende Schäden sowie Verluste.
2) Darin eingeschlossen sind Schäden durch Feuer, Wasser, Elektro, Diebstahl, Wegnahme oder höhere Gewalt. Als Schadensersatz dient sowohl der Mietausfall als auch der Zeitwert.
3) Bei nicht bedingungsgemäßem Gebrauch des Mietgegenstandes haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden im vollen Umfang.
4) Der Mieter hat für den gesetzmäßigen und verantwortungsvollen Einsatz Sorge zu tragen. Den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und Verordnungen ist beim Einsatz der Mietgeräte Folge zu leisten. Eine Haftung des Vermieters in Bezug auf mögliche Personen- und Sachschäden durch den Gebrauch der Mietsache wird grundsätzlich ausgeschlossen.
5) Der Mieter bestätigt mit Vertragsunterzeichnung die Bedienung durch technisch geschultes Personal. Das Gleiche gilt für etwaige Bedienungsfehler seitens des Mieters.
§ 8 Gewährleistung
1) Der Vermieter ist für die Funktionsfähigkeit des Gerätes verantwortlich.
2) Bei berechtigten Beanstandungen an der Mietsache kann der Vermieter nach eigener Wahl den mangelhaften Auftragsgegenstand ersetzen oder den Mieter aus dem Mietvertrag befreien.
3) Aufwendungen, die durch Mangelsuche bei tatsächlicher Mangelfreiheit entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
4) Bei Veränderungen oder Bearbeitungen des Mietgegenstandes durch den Mieter erlöschen etwaige Ansprüche durch Beanstandungen oder Mängel.
5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Vermieters gegenüber Verträgen und Gesetzen sind Schadensersatzansprüche durch den Mieter ausgeschlossen.
6) Bei Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Schadensersatzansprüche des Mieters auf den vereinbarten Mietzins oder fehlenden Teilen des Mietgegenstandes. Ausgenommen davon ist grobes Verschulden durch den Vermieter.
7) Bei grobfahrlässigem Verschulden des Vermieters beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbar sind.
8) Bei Verkauf von Gegenständen übernimmt der Verkäufer keine Garantien. Davon ausdrücklich ausgeschlossen sind Garantien von den jeweiligen Geräteherstellern.
§ 9 Nutzung des Mietgegenstandes
1) Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln. Der Mietgegenstand ist sauber, ordentlich und geordnet in den bei der Anmietung übernommenen Behältnissen und Gerätschaften zurückzugeben. Etwaige Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind zu beachten. Der Mietgegenstand ist in seiner vertragsgemäßen Form zu erhalten. Während der Mietzeit ausfallende Lampen hat der Mieter zu ersetzen.
2) Der Mieter ist verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übernahme zu überzeugen. Dies gilt auch für Vollständigkeit, Mangelfreiheit, Beschädigungen und anderen nicht gerätekonformen Veränderungen. Bei fehlender Beanstandung oder Untersuchung gilt der Mietgegenstand als mängelfrei bzw. übernommen.
3) Der Mietvertrag kann bei unsachgemäßem Gebrauch, Aufstellung oder anderem vertragswidrigem Verhalten fristlos sofort gekündigt werden.
4) Der Mieter hat für eine störungs- und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
5) Etwaige Herstellerkennzeichen, Seriennummern, oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder anderweitig entstellt werden. Bei Veränderungen, Um-/Anbauten oder anderen Veränderungen am Mietgegenstand bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auf Verlangen des Vermieters muss der Originalzustand des Gerätes wiederhergestellt werden. Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, kann der Mieter keinen Aufwendungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen. Kann der Mieter den ursprünglichen Zustand nicht wiederherstellen, können ihm die dafür entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
6) Die Haftung des Mieters erstreckt sich über den kompletten Mietgegenstand, einschließlich aller Zubehörteile, Anleitungen und ähnlichem. Etwaige Beschädigungen, Verluste oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände müssen bis in Höhe des Neuwertes der Gegenstände ersetzt werden. Für fehlendes Zubehör hat der Mieter den üblichen Marktpreis zur Wiederbeschaffung zu tragen.
7) Entsteht durch den Einsatz der gemieteten Technik die Notwendigkeit von öffentlichen Genehmigungen, so sind diese durch den Mieter zu beantragen und zu erfüllen. Es besteht kein Anspruch auf Genehmigungsfähigkeit der eingesetzten Mietgegenstände.
8) Bei Auftreten von Betriebsstörungen oder anderen Auffälligkeiten, auch unverschuldet, ist der Vermieter zeitnah und umfassend zu informieren.
§ 10 Langzeitmieten
1) Bei einer Mietzeitraum von länger als 4 Wochen obliegt die Instandhaltung und eventuelle Reparaturen / Wartungen der Mietsache dem Mieter.
2) Der Mieter verpflichtet sich zur Durchführung aller gesetzlich notwendigen Überprüfungen und Wartungen auf eigene Kosten.
3) Gegen Auslagenersatz führt der Vermieter diese Arbeiten durch.
4) Eine Rückgabe der Mietsache entbindet nicht von der Verpflichtung aus §10 Absatz 1. Die eventuell fehlenden Prüfungen und Nachweise können durch den Mieter nachgeholt werden, die entsprechenden Kosten trägt der Mieter.
§ 11 Rechte Dritter
1) Der Mieter ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand frei von Rechter Dritter zu halten. Insbesondere ist der Vertragsgegenstand frei von Verpfändungen, Belastungen und Pfandrechten zu halten.
2) Das Geltend machen etwaiger Ansprüche ist dem Vermieter unter Einreichung entsprechender Unterlagen schriftlich kundzutun.
3) Der Mieter/Käufer trägt sämtliche Kosten aus der Abwehr der Ansprüche Dritter.
§ 12 Eigentumsregelung
1) Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen bleibt Handelsware im Eigentum der schickschön GmbH & Co. KG.
§ 13 Versand
1) Ein eventueller Versand erfolgt auf Kosten des Mieters. Es wird der günstigste Versandweg gewählt, es sei denn, der Mieter wünscht eine bestimmte Versendungsart. Der Mieter hat für eine ausreichende Versicherung Sorge zu tragen. Nach Übergabe der Mietgegenstände geht das volle Risiko auf den Mieter über.
2) Bei Transporten über Dritte durch den Mieter, hat dieser den Transporteur in Haftung zu nehmen.
3) Gemachte Lieferangaben beim Verkauf von Waren stellen nur einen ungefähren Wert dar und können variieren. Für verzögerte Lieferzeiten kann keine Haftung übernommen werden.
§ 14 Kündigung
1) Eine Kündigung eines befristeten Mietvertrages kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
2) Dies gilt insbesondere seitens des Vermieters, wenn: a) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters eingetreten ist, so zum Beispiel eintretende Insolvenzen, Pfändungen oder anderen Vergleichsverfahren. Eine Ausnahme stellt die ausreichende Stellung von Sicherheiten durch den Mieter dar. b) nach Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauches trotz einer angemessenen Fristsetzung der Mietgegenstand durch den Mieter weiter genutzt wird.
3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann der überlassene Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abgeholt werden, ohne dass der Mieter daraus Ansprüche erheben kann.
4) Im Sinne dessen gestattet der Mieter den ungehinderten Zugang zu den Räumen und Flächen, wo sich der Mietgegenstand befindet. Befinden sich diese Räume und Flächen im Besitz Dritter, tritt der Mieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten an den Vermieter ab, welcher die Abtretung annimmt.
§ 15 Schlussbestimmungen
1) Der Ort für sämtliche Erfüllungen und Zahlungsverpflichtungen ist Dresden.
2) Der Gerichtstand ist ebenfalls Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist Deutsch.
3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein vereinbart. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.